Infolge eines Arbeitsunfalls ist eine Kollegin schwerbehindert und kann nur körperlich leichte Tätigkeiten ausführen. Um den Praxisbezug nicht zu verlieren, stellt sie sich die Frage, ob sie dennoch schwere, pflegerische Tätigkeiten am Patienten ausführt (zum Beispiel Lagerung oder Anziehen).